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Aussteller
Nur begrenzt Neuware auf unseren Floh- und Trödelmärkten erlaubt!
Aus traditionsverbundenen Image- und Prestigégründen erlauben wir nach VORHERIGER ABSPRACHE Neuware gemäß §70 Abs. 2 und 3 der GewO Gewerbeordnung der Bundesrepublik Deutschland nur begrenzt auf unseren Antik-, Gebrauchtwaren-, Second Hand-, Nostalgie-, Retroprodukt-, Vintage- sowie Floh und Trödelmärkte und empfehlen Neuwarenhändler sich an die kommunalen Marktämter betrefflich Wochenmärkte zu wenden, wo diese unserer Auffassung nach mit deren Neuwarenangeboten besser und sinnvoller hinpassen als auf einen Gebrauchtwarenmarkt. Vielen Dank für Ihr einsehendes Verständnis!
§ 70 GewO Gewerbeordnung - Recht zur Teilnahme an einer Veranstaltung
(2) Der Veranstalter kann, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszwecks erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellergruppen, Anbietergruppen und Besuchergruppen beschränken, soweit dadurch gleichartige Unternehmen nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund unmittelbar oder mittelbar unterschiedlich behandelt werden.
(3) Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller, Anbieter oder Besucher von der Teilnahme ausschließen.
Preise für Trödel-, Second Hand-, Antik-, Alt-, Gebraucht- und / oder Retrowarenverkauf etc.
(gilt ab Freitag, 13. Jan. 2017, 17:15h für Märkte ab einschließlich 19. Feb. 2017)
Mindestabnahme: 4,40 lfdm
Stellplatzbreite
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Gesamtpreis
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Gesamtpreis
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Auto
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4,40 lfdm |
38,- EUR |
40,- EUR |
NUR Klein-Pkw möglich |
6,60 lfdm |
55,- EUR |
60,- EUR |
größerer PKW oder kl. Bus möglich |
8,80 lfdm |
70,- EUR |
80,- EUR |
Auto möglich |
11,00 lfdm |
93 EUR |
100,- EUR |
Auto möglich |
13,20 lfdm |
105 EUR |
120,- EUR |
Auto möglich |
15,40 lfdm |
125 EUR |
140,- EUR |
Auto möglich |
17,60 lfdm |
135,- EUR |
160,- EUR |
Auto möglich |
19,80 lfdm |
155,- EUR |
180,- EUR |
Auto möglich |
Preise für Neuware und neue Textilen
(gilt ab Freitag, 13. Jan. 2017, 17:15h)
Mindestabnahme: 4,40 lfdm
maximale zugelassene Standbreite: 8,80 lfdm
(Mit dieser Regelung wollen wir Einkaufspassagen mit Supermarkt- und Einzelhandelsartikeln die anderswo bei anderen Veranstaltern üblich sind und den lokalen Einzelhandel und gewerblichen lokalen Mittelstand finanziel existenzgefährden könnten verhindern bzw. in Grenzen halten. - Wir berufen uns damit auf §70 GewO s. o.)
Stellplatzbreite
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Gesamtpreis
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Gesamtpreis
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Auto
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4,40 lfdm |
80 EUR |
85,- EUR |
NUR Klein-Pkw möglich |
6,60 lfdm |
125 EUR |
130,- EUR |
größerer PKW oder kl. Bus möglich |
8,80 lfdm |
170 EUR |
175,- EUR |
Auto möglich |
OHNE Grundgebühren!
Unsere Märkte sind im Prinzip ohne Grundgebühren!!! Dazu sind wir zwar nicht BILLIG, wie mancher andere Veranstalter, dafür aber qualitätsmäßig PREISWERT GÜNSTIG! Mit anderen Worten: Unsere Dienstleistungsangebote an Sie sind Qualität-hochwertig und dennoch niedriger im Preis als bei vielen anderen gewerblichen Veranstaltern insbesondere was Sonn- und Feiertagstagsmärkte betrifft.
Denn die Grundgebühren, die nichts anderes als betrieblichswirtschaftliche Handlungskosten darstellen sollen, werden bei unseren Gewinn- und Preiskalkulationen bereits sowohl kaufmännisch als auch unternehmerisch betriebswirtschaftlich einkalkuliert und sind somit selbstverständlich in den Endpreisen schon inklusive.
(Dies nur zum Vergleich! - Stand unserer diesbezüglichen Kenntnisse: 30. März 2015)
zusätzliche Angebote
Art |
zur Miete zusätzlicher Aufpreis |
Eckplatz oder Fußgängerüberweganlieger |
10,- EUR pauschal |
Vergleichbare Angebote anderer Anbieter:
Eckplätze
- Höfges Veranstaltungspool GmbH 30,- EUR pro Stand, ab 6m buchbar
- Expo concept GmbH auf P1 Mese Düsseldorf bei 3m Standstellplatzbreite/-länge 18,- EUR bzw. bei 4m Standstellplatzbreite 12,- EUR pro Stand
- Franz Stefan - Kunibert's Kram- und Trödelmärkte 16,- EUR Eckplatzzuschlag
- Renate Leines GmbH - Leines Märkte 15 EUR Eckplatzzuschlag
(Dies nur zum Vergleich und ohne Gewähr! - Stand unserer diesbezüglichen Kenntnisse: 30. März 2015)
Reinigungskaution - Reinigung der Umwelt zu Liebe
Reinigungskaution = am Veranstaltungstag zusätzlich zu hinterlegende 10,- EUR "Pfand"
Die von Ihnen bei unserem Veranstaltungsteam hinterlegte Reinigungskaution bekommen Sie am Ende der Veranstaltung - jedoch nicht vor 18:00 Uhr - beim Besen-reinen Verlassen Ihres Stellplatzes zurück gezahlt.
Wir appellieren an Ihre Umweltverantwortung, Abfall und Müll stets sorgfältig zu beseitigen und bei sich zuhause zu entsorgen.
T'n'T TROWI & Trometer Veranstaltungen ist als veranstaltendes Unternehmen berechtigt eine zur Stellplatzmiete zusätzliche Reinigungskaution in Höhe von 10,- € je Veranstaltung zur Sicherung seiner Ansprüche aus der Überlassung der Standfläche zu erheben. Die Aussteller(innen) erhalten hierzu jeweils einen zusätzlichen Kautionsbon.
Die Aussteller(innen) erhalten ihre beim Veranstaltungsteam hinterlegten Kautionen am Veranstaltungstag - i. d. R. nach 18:00 Uhr - gegen Vorlagen der ausgehändigten Kautionsbons nach Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zurück, wenn deren Standstellplatz Besen-rein und ordnungsgemäß sauber wieder verlassen wird.
Deswegen ist es vollkommen unsinnig, bei den Kautionen einen legal erlaubten und damit absolut nicht abmahnbaren "Preisvergleich" mit anderen Veranstaltern für Sie durchzuführen!
Bitte bleiben Sie an Ihrem abgebauten Standstellplatz und warten Sie dort bis unsere Mitarbeiter bei Ihnen vorbeikommen. Unsere Teammitglieder sind gut an den gelben Signaljacken oder T-Shirts mit unseren eindeutigen Firmenwerbeaufdrücken identifizierbar. Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung der von Ihnen bei uns hinterlegten Reinigungskaution nur gegen Vorlage eines originalen an diesen Veranstaltungstag ausgegebenen Kautionsbon möglich ist, denn auf unseren Veranstaltungen dürfen und können KEINE Kopien ausgedruckt werden.
Bei Nichteinlösung bis 19:00 Uhr am Veranstaltungstag bzw. Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Aussteller(innen), verfallen die jeweiligen Ansprüche auf Erstattungen der Kautionen.
Die einzelnen Aussteller(innen) verpflichten sich alle, ihre jeweiligen Stände erst nach Beendigung der entsprechenden Veranstaltungen abzubauen - bei Sonn- oder Feiertagsmärkten nicht vor 16:00 Uhr, es sei denn lebensgefährliche Unwetter oder andere lebensbedrohliche Notsituationen erzwingen eine Evakuierung bzw. einen Abbruch der Veranstaltung. In solchen Fällen bitten wir Ruhe zu bewahren, die Gänge unbedingt frei zu halten und die Anweisungen, des Veranstalters, des Veranstaltungspersonals, evtl. der Ordnungskräfte und der Polizei- und Rettungsdienste unbedingt folge zu leisten. Es geht dabei ggf. um den Schutz Ihres Lebens! Danke.
Gastronomie sowie Sonderstände
Gastronomie (Lebensmittel zum Mitnehmen oder zum Sofortverzehr) und Sonderstände (wie z.B. Blumen, Propaganda, Schlüsseldienste) wenden sich bitte schriftlich mit Angabe der Standgröße (Verkaufswagengröße z. B.), mit vollständiger Geschäftsanschriftsadresse (falls vorhanden, ansonsten die Privatadresse des geschäftsführenden Inhabers / der geschäftsführenden Inhaberin) ohne Postfachangabe (!!!), einer Speisekarte bzw. einer kompletten Auflistung ihres Waren- und / oder Dienstleistungsangebotes, mit Kopie Ihrer Reisegewerbekarte und der aktuellen Hygienebelehrungsbescheinigung an die im Impressum stehende Kontaktadresse per Post, Fax, oder . Neukunden bewerben sich zusätzlich mit einem Foto des Standes.
Besucher
Besucher unserer Märkte haben bei uns immer Eintritt frei
Einige Veranstalter kassieren bei deren Marktbesuchern Eintrittsgelder für den Besuch ihrer Märkte - wir nicht!!!
Als Besucher unserer Märkte haben Sie stets kostenfreien Eintritt auf das jeweilige Marktgelände.
Allerdings verweisen wir darauf, dass wir als Veranstalter von Märkten auch sonst öffentliche Plätze und Orte anmieten, diese Lokalitäten innerhalb der Vorbereitungs- und Veranstaltungszeiten unserer Events deshalb keine öffentliche Areas mehr sind und wir volles Hausrecht dann dort haben, ausüben dürfen und es in gegebenen Situationen, die den weiteren Ablauf der jeweiligen oder zukünftigen Veranstaltungen stören könnten oder sogar bereits stören, anwenden werden! Vielen Dank für Ihr Verständnis dies bezüglich.
Keine Parkgebühren für Besucher(innen)
Auch was die Erhebung von Parkplatzgebühren anbegeht, sind wir anders als andere Veranstalter. Da wir in dieser Sache keine Verpflichtungen gegenüber den Eigentümern unserer Veranstaltungslokalitäten bislang eingegangen sind, erheben wir auch keine Parkplatzgebühren zum Abstellen Ihrer Autos während Ihres Besuches unserer Veranstaltungen.
Nun wollen wir aber keineswegs auf unsere firmenexternen Kollegen negativ "herumreiten" und bei Ihnen, verehrte Kunden, etwas in dieser Sache richtig stellen:
Manche unserer Veranstalterkollegen werden durch Pachtverträge von den Lokalitäteneigentümern gebunden bzw. gezwungen, zumindest von Ihnen als Besuchern derer Veranstaltungen Eintrittsgelder und / oder Parkplatzgebühren während der Zeit Ihres Besucheraufenthaltes zu kassieren. Dies ist z. B. auf Geländen der Messe AG Deutschland oft der Fall.
So erheben die
- Kollegen EXPO Concept GmBH aus Essen auf dem Düsseldorfer Messegelände P1 z. B. eine Parkplatzgebühr von 3,90 EUR pro Besucherfahrzeug,
- die Höfges Veranstaltungspool GmbH aus Krefeld an manchen Orten eine Parkplatznutzungsgebühr in Höhe 3,- Euro pro abgestelltes Besucher-KFZ
- und die Stadt Düsseldorf beim Radschlägermarkt auf dem Großmarktgelände in Untergath sogar nicht nur von Besuchern, sondern auch von Ausstellern, eine Einfahrtgebühr von 2,- EUR.
(Dies nur zum Vergleich und ohne Gewähr! - Stand unserer diesbezüglichen Kenntnisse: 30. März 2015)